Mitarbeiterinformation-Urlaubsrückkehr aus Risikogebieten In der 1. Anlage stellen wir Ihnen eine Mitarbeiterinformation im word-Format zur Verfügung, falls Sie noch Änderungen vornehmen wollten. Die Mitarbeiterinformation lassen Sie sich bitte unbedingt von Ihren Mitarbeitern vor Urlaubsantritt unterzeichnen und nehmen sie in die Personalakte. Grundsätzlich besteht nach Rückkehr aus einem Risikoland Quarantänepflicht. (Hausarrest, eigentlich darf die Wohnung dann auch nicht zu einem Corona-Test verlassen werden).Das macht es den Mitarbeitern auch schwierig, in Deutschland zu einem negativen Corona-Test zu gelangen. Diese Hürde kann nur im Benehmen mit dem Gesundheitsamt geklärt werden. Coronatests in einem Risikoland, maximal 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland, lassen die Quarantänepflicht entfallen. In der 2. Anlage befindet sich die aktuelle Liste der Risikoländer vom 20.07.2020. In der 3. Anlage erhalten Sie eine aktuelle Liste der Risikoländer, in denen in Deutschland anerkannte Coronatests 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland gemacht werden können, die nicht identisch ist mit der Liste der Risikoländer (2. Anlage) wie das Beispiel Kosovo zeigt. Kosovo ist zwar Risikoland, aber ein Coronatest im Kosovo wird nicht anerkannt.