Neueinstellungen bei Kurzarbeit im Betrieb?? Die Corona-Krise dauert schon über 4 Monate. Die Personalsituation kann sich gegenüber ,,vor Corona“ schon mal geändert haben, was einige Anrufe von Mitgliedsfirmen auch zeigen. Neueinstellungen sind nicht gänzlich unmöglich, aber nur in Ausnahmefällen mit gleichzeitiger Kurzarbeit der übrigen Mitarbeiter vereinbar.
Es müssen triftige/zwingende Gründe vorliegen. Das wären z.B., dass selbst nach Umsetzungen/Änderungen der Arbeitszeiten von in Kurzarbeit sich befindlichen Arbeitnehmer der Personalbedarf nicht gedeckt werden kann, etwa weil die Qualifikation (Fachkraft) fehlt. Das kann in jedem Einzelfall aber ggfs. anders zu sehen sein .Es muss also vorrangig vom Betrieb (nahezu alles) versucht werden, das vorhandene Personal aus der Kurzarbeit herauszuführen. Das führt beispielsweise im Fahrerlager dazu, dass die Routenplanung geändert werden muss, wenn auch unter Schwierigkeiten, bevor ein neuer Fahrer eingestellt werden kann. Das vorhandene Fahrpersonal muss dabei auch auf geliebte Strecken verzichten .Diese Variabilität kann vom Arbeitnehmer abverlangt werden.
Was die Definition der Fachkraft anbelangt, sind Hierarchiestufen zu berücksichtigen. Wenn es z.B.um Betriebs-oder Abteilungsleiter geht, die eh noch schwerer auf dem Arbeitsmarkt zu finden sind , ist man schneller in einer denkbaren Ausnahmesituation gegenüber Mitarbeitern bei ,,einfacheren“ Arbeitsplätzen in der Produktion, wenn dort die Austauschbarkeit und Ersetzbarkeit im Regelfall seitens der Bundesagentur eher angenommen werden kann. Insoweit ist absolute Zurückhaltung auch bei der Einstellung von Ferienhelfern geboten.
Es existieren zu diesem Thema kaum rechtliche Hinweise und Aufklärungen seitens der Bundesagentur. Absoluter Rat: Unbedingt gegenüber der Bundesagentur vorab besprechen. Neueinstellungsfehler können ,,finanziell grausam“ ausgehen, wenn Nachprüfungen der Bundesagentur zu einem solchen Ergebnis führen wie etwa Rückzahlung von zu viel erstattetem Kurzarbeitergeld. Eine ganz andere Frage ist es, ob neu eingestellte Personen sofort auch in Kurzarbeit gehen können. Auch das ist mit der Bundesagentur vorab ,,aus einem Guss“ abzuklären.