Konjunkturpaket der Bundesregierung vom 03.06.2020 In der Anlage finden Sie das 15-seitige ,,Original“. Bemerkungen dazu im Auszug: 1. Auf der Seite 2 in Ziff.2 Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge, in Ziff.5 der steuerliche Verlustvortrag mit Verschiebungseffekt, in Ziff.6 die verbesserte degressive Abschreibung.
2. Auf den Seiten 3 und 4 sind die grundlegenden Voraussetzungen für die Gewährung von branchenübergreifenden Überbrückungsgeldern bei Corona-bedingtem Umsatzausfall. Beginnen Sie bereits jetzt mit der Prüfung ihrer Umsatz-und Betriebskostenzahlen. In Ziff.13 auf Seite 4 werden für das Zahlenwerk ausschließlich Bestätigungen von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfer zugelassen.
3. Auf Seite 6 in Ziff.30 werden für Ausbildungsfirmen bzw. Übernahmefirmen durchaus beachtliche Zuschüsse gewährt.
4. Auf Seite 9 in Ziff.35 j setzt sich die Bundesregierung für ein europaweites Flottenerneuerungsprogramm zur Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit der neuesten Abgasstufe Euro VI ein.