Gesichtsschutz aus Kunststoff mit Gesichts-Visier von der Berufsgenossenschaft ETEM freigegeben Wir fügen den Wortlaut der schriftlichen Stellungnahme der BG weiter unten an. Diese ganz aktuelle Bestätigung bedeutet, dass nach einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung dieser durchsichtige Gesichtsschutz mit Visier zugelassen wird.
Die BG gibt einige Hinweise für die durchzuführende Gefährdungsbeurteilung. Wir ergänzen noch einen weiteren Gesichtspunkt, dass die sogenannte Tröpfchen-Übertragung des Virus über die Augen vermieden wird.
Der genaue Wortlaut der BG vom 30.04.2020 an den FATEX auf Anfrage von Winfried Maier:
„Im Prinzip kann ein solcher Gesichtsschutz verwendet werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass er für die vorliegende Arbeitssituation geeignet ist.
Einige Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung: · Abstandsunterschreitung von 1,50 m nicht vermeidbar? · Nr. 8 des SARS-COV-2-Arbeitsschutzstandards verlangt dann Mund-Nase-Bedeckung (das ist eine zusätzliche Maßnahme, die die Infektionsgefahr durch gegenseitigen Fremdschutz verringert, aber keine PSA wie wir es sonst gewohnt sind; also trotzdem einen gewissen Abstand halten und die Zeit des geringen Abstands begrenzen soweit es halt geht) · Genauso wirksam wie MN-Bedeckung? (m.E. für face-to-face-Situation ja, für Anlernsituation mit über die Schulter schauen nicht optimal geeignet weil der Atem nach hinten gelenkt wird.) · Wenn genauso wirksam, Einsatz gestützt auf die eigene Gefährdungsbeurteilung möglich.“
Damit sind die Einsatzmöglichkeiten z.B. bei einer Ladnerin oder an einer Mangel bei entsprechend durchgeführter Gefährdungsbeurteilung gesichert.
Somit ein weiterer Lichtblick – wir versuchen weitere positive Meldungen an allen Fronten zu erlangen!