Das Bundesarbeitsministerium hat in einem Pandemieplan/Maßnahmenkatalog „SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard“ zur Reduzierung der Corona-Ansteckungsgefahr für Unternehmen Regeln aufgestellt. Auch die Leitlinien in Baden-Württemberg haben ähnliche Regeln.
Textilreinigungen Zusammenfassend gilt:
Kundenbereich - Kunden auf mindestens 1,5 m Abstand halten – am besten mit aufgeklebten Abstandsstreifen/Bodenmarkierungen - Trennscheiben am Kassenarbeitsplatz oder Ausgabefenster/Durchreiche mit kontaktloser Übergabe - 1,5 m Regelabstand von Kunde zum Mitarbeiter
Im Betrieb - nach Möglichkeit 1,5 m Abstand zwischen Mitarbeitern - bei Unterschreitung Mundschutz - Hände waschen! Insbesondere vor Berührung von Arbeitsmitteln, Bügeleisen, Presse, Topper, Maschinen, Detachierflaschen, die auch andere Mitarbeiter benutzen. - tägliche Reinigung der Kontaktflächen Insbesondere Theke, Kasse, Türklinken, Griffe und Knöpfe von Arbeitsgeräten
Sobald die BG ETEM Ihre Vorstellungen geäußert hat, stellen wir Ihnen Muster zur Verfügung für: - Ergänzung Ihrer Gefährdungsbeurteilung - Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter im Hinblick auf die Coronarisiken
Wäschereien
Die BG ETEM (www.bgetem.de/corona) hält derzeit die Maßnahmen der DGUV Information 203-084 „Umgang mit Wäsche aus Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung“ (https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/MjAzLTA4NA--) für geeignet, auch die Corona-Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Denkbar wäre, dass die BG ETEM diesen Standpunkt nach Veröffentlichung des Pandemieplan/Maßnahmenkatalogs „SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard“ des Bundesarbeitsministeriums ergänzt. Dazu werden wir Sie schnellstmöglich informieren.