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FATEX-RS 2020/17: Bestätigung der Systemrelevanz für Wäschereien im GEsundheitswesen wird vom Land BW bejaht
Bestätigung Systemrelevanz der Wäschereien im Gesundheitswesen Wird vom Land Baden-Württemberg bejaht. Wir fügen den relevanten Auszug aus der Corona Verordnung vom Land Baden-Württemberg vom 17.03.2020 bei. Dort wird in § 1 (6) Ziffer 2. Formuliert: „Zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung (gemeint ist die medizinische und pflegerische Versorgung) notwendigen Unterstützungsbereiche.“
Damit können Mitarbeiter unserer Wäschereien im Gesundheitsbereich bei Kitas/Schulen eine Notfallbetreuung fordern. Unsere Rechtsauffassung ist mittlerweile vom ZDH bestätigt. Eine Mitgliedsfirma aus dem FATEX hat bereits erfolgreich Kinder von Mitarbeitern in der Notfallbetreuung unterbringen können.
Der FATEX stellt den Wäschereien im Gesundheitsbereich eine Bestätigung der Systemrelevanz aus. Bitte melden Sie sich, wenn Sie eine solche Bestätigung benötigen.