FATEX Soforthilfe Forum
»
»
2020
»
FATEX-RS 2020/16: Letzte Chance für Kurzarbeitergeld im März, Corona-Soforthilfe kein Helikoptergeld, Azubis und Kurzarbeitergeld? Warnung des LKA
Anmeldung Kurzarbeit: heute ist am 31.03.2020 der letzte Tag, um für März 2020 Kurzarbeitergeld zu erlangen.
Soforthilfe-Corona Landesregierung Baden – Württemberg --- kein Helikoptergeld Die Anträge verlangen eine detaillierte Darstellung von laufenden Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum vom März bis Juni 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum in 2019. Insoweit muss für 2020 in Form eines Liquiditätsplanes gearbeitet werden. Die Einnahmenausfälle müssen zumindest aufgrund der derzeitigen Situation im März konkret aufgeführt und für April, Mai und Juni geschätzt werden. Wir sagen, es empfiehlt sich eine Fortschreibung der „Einnahmen“ aus der Jetzt-Situation aus März 2020. Daraus müsste eine zahlenmäßig exakte Liquiditätslücke sich ergeben. Dieses Zahlenmaterial muss verglichen werden mit einem exakt bereits vorliegenden Zahlenmaterial aus 2019 für den Zeitraum März bis Juni 2019. Hierfür finden Sie in der Anlage eine Checkliste für eine Liquiditätsplanung, aus der die Rubrik Liquiditätsreserven (eigenes verfügbares Vermögen) herausgenommen wurde, da die Landesregierung am 29.03.2020 den Firmen nicht mehr zumutet, Liquiditätsreserven anzugreifen. Die Pressemitteilung fügen wir in der Anlage bei. Was als Kriterium der Landesregierung bleibt, ist eine aus dem Zahlenmaterial sich ergebende Existenzgefährdung. Diese Schlussfolgerung der Existenzgefährdung muss in der Begründung des Antrags auftauchen.
Weiter notwendig bleibt eine schlüssige Darstellung, dass die Liquiditätslücke und Existenzgefährdung durch die Corona-Krise ursächlich ist. Für Wäschereien ist argumentativ der Rückgang der Hotel-/Gastrowäsche, Berufskleidung von geschlossenen Unternehmen, Textilien aus Betrieben, die kurzarbeiten und, und, und…… Bei den Textilreinigungen im Privatkundengeschäft ist vorzutragen, dass das Land Baden-Württemberg aufgrund der Corona-Verordnungen Betriebsschließungen ( z.B. Einzelhandel, Gastronomie usw. ) angeordnet hat, die dazu führen, dass die Kunden nicht mehr mehrere Besorgungen in einem Laufweg vornehmen können und deshalb die Reinigungen nicht mehr davon profitieren. Hinzu kommt, dass die Kundschaft durch Quarantäne und Home Office-Verlagerungen gar nicht mehr zum eigentlichen Arbeitsort kommen, die eigenen Räumlichkeiten gar nicht verlässt und dadurch ein Rückgang der Textilabgabe verursacht wird. Hinzu kommen die kompletten Absagen im Veranstaltungsbereich wie Konzerte oder Aufführungen, Hochzeiten, Familienfeiern und, und, und…. wodurch die Notwendigkeit einer textilen Aufbereitung/Reinigung entfällt. Der Wegfall von Urlaubsreisen ist gleichfalls ursächlich.
Soweit Anträge bereits abgelehnt wurden, können Sie sich zur Überprüfung an die FATEX-Geschäftsstelle wenden. Derzeitige Erfahrung: die Kammern, die die Anträge bearbeiten, geben einige Hinweise, was ergänzt werden muss, aber für die Nachbesserung nur knapp eine Wochen Zeit geben.
Azubis und Kurzarbeitergeld? Trotz der starken Bemühungen der Verbände ist in den 6 Wochen der Kurzarbeitergeldphase ist der Azubi-Lohn von den Ausbildungsfirmen voll zu erfüllen.
Warnmeldung des Landeskriminalamtes: betrügerische Erlangung von Daten beim Antrag für Soforthilfe Cyberkriminelle versuchen gerade, sich die derzeitige Notlage der Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen zunutze zu machen. Im Internet sind Seiten aufgetaucht, auf denen in Bedrängnis geratene Unternehmen aufgefordert werden, das dortige Formular mit Daten zu befüllen und anschließend hochzuladen. Teilweise wurden Unternehmen gezielt telefonisch kontaktiert und explizit auf die entsprechende Seite im Internet hingewiesen. Nutzen Sie für die Stellung der Anträge auf Soforthilfe ausschließlich die Internetseiten von offiziellen Landesstellen. Dies sind die Kammern, Ministerien und Landesförderbanken mit Unterstützung der Industrie-und Handelskammern.