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FATEX-RS 2020-12 Livestream der IHK Stuttgart zum Thema Kurzarbeit und Beantragung Kurzarbeitergeld, "Bumerang" der Bundesagentur für Arbeit, Hygiene-Information für Reinigungs-Kunden
Livestream der IHK Stuttgart zum Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld Aus aktuellem Anlass informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart in Kooperation mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit in einem Livestream auf dem Streamingkanal der IHK Region Stuttgart auf YouTube heute, Donnerstag, 19. März, ab 10:30 Uhr zu aktuellen Regelungen des Kurzarbeitergeldes: https://www.youtube.com/watch?v=vc3cy6pPshM
„Bumerang“ der Bundesagentur für Arbeit Nach Einreichung des entscheidenden Formulars Anzeige zur Kurzarbeit erhalten die Firmen von der Bundeagentur für Arbeit generell eine Checkliste, also unabhängig davon ob die Anzeige vollständig, korrekt oder nicht korrekt ist. Diese Checkliste finden Sie in der Anlage und sollte von den Firmen jetzt schon berücksichtigt werden, also vor Einreichung der Anzeige. Wir weisen nochmals auf die Einreichungsfrist hin, die nachweislich eingehalten werden muss: 31.03.2020. Nur dadurch werden Leistungen der Bundesagentur für Arbeit im März 2020 rechtzeitig gesichert.
Hygiene-Information für Reinigungs-Kunden Der FATEX kann Ihnen ab morgen ein Plakat zur Information Ihrer Kunden in DIN A2 Größe zur Verfügung stellen (Augenblicklich ist die Agentur dabei, dass Layout zu entwerfen – siehe Anhang) Sollten Sie Interesse an einer solchen Hygiene-Information in DIN A2 Größe haben, wenden Sie sich bitte an uns, wir werden Sie dann ab morgen umgehend versorgen.