FATEX Soforthilfe Forum
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2020
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FATEX-RS 2020/10 Absage gemeinsames Seminar BTV und FATEX 20./21.03.2020 in Neu-Ulm, Beriebsschließung von Reinigungen? Werbung mit Hygiene?
Absage gemeinsames Seminar BTV und FATEX am 20./21.03.2020 in Neu-Ulm Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bayerische Staatsregierung den Katastrophenfall ausgerufen. Dies bedeutet, dass landesweit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt sind. Der Landgasthof Hirsch in Neu-Ulm, hat daher die für den 20./21. März 2020 geplante Veranstaltung zur „Gefährdungsbeurteilung im Unternehmermodell“ abgesagt.
Den angemeldeten Teilnehmern entstehen KEINE Stornokosten. Wir versuchen gemeinsam mit den Referenten einen Ersatztermin in der 2. Jahreshälfte zu finden, über den wir Sie dann mit einem gesonderten Rundschreiben informieren werden.
Uns tut diese Absage deswegen so leid, weil das Gespräch unter Kollegen/innen wegen des Corona-Virus eigentlich dringender denn je ist.
Um besser zu wissen, in welchem Bereich der FATEX Ihnen helfen kann, sind wir begierig auf Ihre Anregungen.
In der Geschäftsstelle gibt es sehr viele Anfragen wegen: - Kurzarbeit - Arbeitsrecht
Diese Gebiete bearbeiten wir so schnell wie möglich, obwohl wir selbstverständlich Engpass-Situationen haben.
Betriebsschließungen von Reinigungen? Die Allgemeinverfügung in Bayern nimmt die Reinigungen ausdrücklich von der Schließungsanordnung aus. Dies muss auch für Annahmestellen gelten. Sind die Annahmestellen in branchenfremden Organisationen, z.B. Buchhandlung untergebracht, müssen sich diese auf die Annahme für die Textilreinigung einschränken. (das wird in der Praxis aus betriebswirtschaftlichen Gründen selten geschehen.)
Außerhalb von Bayern gibt es derzeit keine rechtsverbindliche Allgemeinverfügung. Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass es zu drastischere Regelungen kommen wird, als in Bayern.
Werbung mit Hygiene? Seither hat unsere Branche dieses Thema in der Reinigung vermieden. Im Wesentlichen aus zwei Gründen: Einmal: „keine schlafenden Hunde wecken“, das andere Mal: das Hygienemanagement in Reinigungen ist nicht geregelt und das Hygienemanagement in den Betreiben weicht deswegen individuell deutlich ab. Was bleibt ist, dass der Reinigungsprozess hygienisch der Haushaltswaschmaschine bei 40 Grad deutlich überlegen ist. Die Frage ist, ob sich die Verbände zum Thema öffentlich äußern und den Mitgliedsfirmen entsprechende Informationen zur Verfügung stellen sollen.
Schließlich wissen wir in der Geschäftsstelle ziemlich viel über die Auftragslage der Wäschereien Bescheid, nicht aber über das Endkundengeschäft der Reinigungen, z.B. Unterstützung bei Liquiditätshilfe?
Also bitte melden Sie sich, damit wir Sie besser unterstützen können zu den genannten Themen oder ganz anderen Corona-Themen, die uns noch nicht bekannt sind.