viele Firmen rufen an und beabsichtigen Kurzarbeit anzuzeigen, anzuordnen und zu beantragen.
Für diese nicht ganz einfache Umsetzung erhalten Sie in der nächsten Woche ein Grundlagenskript.
Was Sie jetzt schon machen müssen:
1. Arbeitsverträge von JEDEM Mitarbeiter anschauen.
Sie müssen arbeitsvertraglich das Recht haben, Kurzarbeit einzuführen.
In den Musterarbeitsverträgen ist ein entsprechender Hinweis gegeben. Sollte im Arbeitsvertrag keine derartige Regelung vorhanden sein, dann muss vom Mitarbeiter separat eine Einverständniserklärung eingeholt werden (Mustertext folgt nächste Woche).
Eigentlich ist im Manteltarifvertrag von TATEX/DHV auch eine solche Regelung enthalten, aber dort kann eine gesamtheitliche Bindungswirkung deshalb fehlen, weil Mitarbeiter nicht in der DHV-Gewerkschaft Mitglied sind.
2. Die ausfallende Arbeitszeit muss wegen der fehlenden Auftragsmengen ermittelt werden und zwar eigentlich stundengenau.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie unseren Mitteilungen und den Informationen des DTV in der nächsten Woche.