Kurzfristige befristete Beschäftigung – Sozialabgabenoase oder gesetzgeberische Falle? Vorsicht!!! Eigentlich ist diese Vertragsform nur für Schüler und Studenten einigermaßen juristisch unkritisch einsetzbar, wenn diese Personen vor und nach dem Einsatz im Betrieb den Schüler oder Studentenstatus schriftlich n a c h w e i s e n können und die Höchstarbeitszeiten dabei nicht überschreiten.
Was nicht geht: Bis zum Sommer 2019 Schüler sein und als Überbrückung danach eine Ausbildung beginnen oder bis zum Sommer 2019 Student sein und danach ins Arbeitsleben stürzen. Wenn die Zwischenzeit zu der neuen Tätigkeit überbrückt werden soll, geht das nicht über eine kurzfristige befristete Beschäftigung. Denn es handelt sich dann um eine berufsmäßige Tätigkeit.
Eine kurzfristige befristete Beschäftigung ist im Kalenderjahr max. an 70 Tagen oder max. 3 Monaten möglich. Gerechnet wird nach Tagen, wenn in der Woche weniger als 6 Tage gearbeitet wird, ansonsten nach Monaten. Aber auch da gibt es Unstimmigkeiten.
Wenn bereits eine Vorbeschäftigung im Kalenderjahr bei einem anderen Arbeitgeber vorlag, beginnen schon die Probleme. War es dabei schon eine berufsmäßige Tätigkeit, dann scheidet eine danach sich anschließende Tätigkeit mit Kurzfristigkeitsstatus nahezu aus.
Anderen Personen wie Schüler oder Studenten sollte keine sog. kurzfristige befristete Beschäftigung angeboten werden, da nach den neuesten Erkenntnissen von Betriebsprüfungen Arbeitgeber nach Prüfungen der Behörden kaum ohne Nachzahlungen auskommen. Die Rechtslage ist vom Gesetzgeber „absichtlich“ nahezu unbeherrschbar angelegt. Grundproblem: Die Angaben der für eine kurzfristige Beschäftigung interessierten Mitarbeiter sind fast nie richtig. In einem aktuellen Fall mussten 2 Arbeitgeber in einem Kalenderjahr Sozialabgaben/Steuern nachzahlen.
Wir fügen dennoch eine Checkliste des BDA für kurzfristige und auch geringfügige Beschäftigung bei.
Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH): Reutlingen muss Diesel-Fahrverbote einführen Auf eine Klage der Umwelthilfe hat das Gericht kürzlich das Land Baden-Württemberg verurteilt, den Luftreinhalteplan mit Fahrverboten wohl ähnlich wie in Stuttgart für Euro 4 Diesel und ggfs. für Euro 5 Diesel (hoffentlich mit Ausnahmen für den Lieferverkehr) nachzubessern, da die bislang geplanten Maßnahmen der Stadt Reutlingen nicht ausreichen, kurzfristig die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde vom VGH zugelassen. Ob dies durch das beklagte Land geschieht, ist bislang nicht bekannt. Das wird wohl wieder ein Koalitionshickhack.
Grundfrage: Warum wird das Land und nicht Reutlingen verklagt? Für den Luftreinhalteplan ist das Land, federführend durch das Regierungspräsidium, zuständig und nicht die jeweilige Kommune.
Wieder dubiose Firmenverlagswerbungsangebote unterwegs Von einer Mitgliedsfirma wurde über eine Firmenwerbungs-/Marketing-Onlinefirma berichtet, die Rechnungen stellt, mit der Behauptung, die Mitgliedsfirma hätte auf einer festgehaltenen Bandaufnahme eine Bestellung für Marketingmaßnahmen vorgenommen. Diese Behauptung ist nach betriebsinterner Recherche unrichtig. Dennoch gilt es die Mitarbeiter anzuweisen, an keinen telefonischen Befragungen teilzunehmen. ,,Ein ja auf die Frage, ob die Sonne scheint “, kann so geschnitten werden, dass das ja den Abschluss eines Vertrages dokumentieren soll. Motto: Nichts sagen, nichts unterschreiben. Ominöse Kontakte bitte der FATEX-Geschäftsstelle melden.
Betrugsversuche mit angeblicher Umwelt-/Feinstaubsteuer In Bayern werden Briefbögen der Finanzämter gefälscht, um eine erfundene Feinstaubsteuer ,,einzutreiben“. Vom Finanzministerium in Bayern erfolgten Warnhinweise.
06.07.2019 im Autohof Kirchberg ,,Fuhrparktreffen“ – Lage : Autobahn Heilbronn-Crailsheim Die Organisation der Veranstaltung führt Frank Schmidt durch, der für unsere Branche zusammen mit Frank Kreissl die Fuhrparkseminare bestreitet. Schauen Sie sich das in der Anlage befindliche interessante Programm an, gespickt mit neuesten technischen LKW-Ausstattungen. Der Besuch ist kostenfrei und für Ihre im Fuhrpark verantwortlichen Personen mehr als nur einen Besuch wert. Eigentlich ist es eine Technikmesse.
Schiedsstelle für Textilpflege BW Der nächste Termin für die Schiedsstellensitzung ist anberaumt auf den 25. Juli 2019. Bitte denken Sie an die rechtzeitige Einreichung (spätestens 1 Woche vorher) des zu prüfenden Textils an die
Schiedsstelle für Textilpflege Baden-Württemberg c/o Handwerkskammer Freiburg im Breisgau Bismarckallee 6 79098 Freiburg
Es wird darauf hingewiesen, dass die Schiedsstelle am besten per E-Mail erreichbar ist: info@sv-schiedsstelle.de Telefonisch kann nur ein Anrufbeantworter besprochen werden.