die üblichen Warenwirtschaftsprogramme speichern ja die Rechnungen als PDF in einem Archiv ab. Wissen Sie, ob es für die steuerliche Aufbewahrungspflicht ausreicht, dass die Rechnungen (natürlich gut gesichert) auf diesem Weg elektronisch abgespeichert werden? Oder muss zusätzlich ein Papierausdruck aufbewahrt werden?
Mit Ausnahme von Jahresabschlüssen Zolldokumenten können alle Belege in digitaler Form aufbewahrt werden natürlich auch Rechnungen und Co §§ 14, 14b UStG