Spätestens ab 25.05.2018 müssen Sie eine Datenschutzinformation auf Ihrer Homepage haben!
Gemeinsam mit dem DTV haben wir es geschafft, die Homepage-Information gem. DS-GVO zu formulieren. Bitte ergänzen Sie diese und informieren Sie umgehend Ihre/n Webmaster bzw. Werbeagentur.
Ein Text, den Sie unbedingt auf Ihre Homepage stellen sollten, um nicht in die Fänge von Abmahnvereinen oder Datenschutzbehörden zu geraten.
Wichtig ist:
1. Impressum von der Datenschutzinformation auf der Homepage getrennt aufführen. 2. Zusätzlich eine eigene Unterseite „Datenschutz“ einrichten. 3. Von jeder Seite der Homepage des Unternehmens muss durch einen Link die Datenschutzinformation und auch das Impressum erreichbar sein.
Zum Impressum:
Bitte dieses im Zuge der Aktualisierung Ihrer Homepage überprüfen. In einigen Fällen wird Folgendes fehlen – und dies müssen Sie im Impressum ergänzen:
o Nummer der Eintragung im Handelsregister mit Angabe des Amtsgerichts, bei welchem die Eintragung vorliegt (gilt natürlich auch für e.K.) o Umsatzsteuer-ID Nummer nach § 27a Umsatzsteuer-Gesetz o Wirtschafts-ID Nummer nach § 139 c Abgabenordnung. Falls von den Finanzbehörden vergeben, ggf. Steuerberater fragen.
Robin Schmitt
hat folgende Dateien an diesen Beitrag angehängt
obviously like your website however you need to check the spelling on several of your posts. Several of them are rife with spelling issues and I to find it very bothersome to tell the truth on the other hand I will definitely come again again. ddfecceebedb